Bei erhöhter Radioaktivität oder einer Gefährdung durch chemische Stoffe ist die rasche Verbreitung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung regional und landesweit gewährleistet. In solchen Fällen wird mit Sirenen alarmiert. Allfällige Verhaltensanweisungen der Behörden sind unbedingt zu befolgen. Bei Gefährdung durch Radioaktivität oder Chemie gelten zusätzlich folgende Verhaltensanweisungen: 1. Sie sind in einem Gebäude oder zu Hause - Vorsorglich im Haus bleiben.
- Fenster und Türen schliessen.
- Ventilatoren und Klimaanlagen ausschalten.
- Radio hören.
- Anweisungen der Behörden befolgen.
- Hausbewohnerlnnen informieren.
- Nicht telefonieren (Netzüberlastung)
2. Sie sind am Arbeitsplatz - Anordnungen der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers befolgen.
- Im Übrigen sinngemäss handeln wie unter 1.
3. Sie sind im Freien, z.B. unterwegs zu Fuss - Nächstes bewohntes Haus aufsuchen und sich verhalten wie unter 1.
4. Sie sind unterwegs im Auto - Belüftung ausschalten, Fenster schliessen.
- Radio hören.
- Anweisungen der Behörden befolgen.
- Zum nächsten bewohnten Gebäude fahren und verhalten wie unter 1.
5. Sie sind im öffentlichen Verkehrsmittel - Weisungen des Personals befolgen.
Die Informationsschrift "Chemie und Radioaktivität im Alltag" sowie weitere Informationen zur Chemie bzw. Radioaktivität können gratis bezogen werden beim Bundesamt für Gesundheit Informationsdienst Postfach, 3003 Bern Telefon 031 - 322 95 05 Homepage: http://www.bag.admin.ch/ |